Bad Homburg v.d. Höhe (ots) – Elternzeit, Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen: Für Ärztinnen und Ärzte, die eine längere Familien- oder Betreuungszeit in Anspruch genommen haben, ist die Rückkehr in die vorherige Karriere oft … Lesen Sie hier weiter…
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13