Erwerbstätigkeit beider Elternteile ist notwendig zur Vermeidung von Kinderarmut und Altersarmut

Interessenverband Unterhalt u. Familienrecht – ISUV [Newsroom]

„Warum soll ich arbeiten? Mein Mann verdient genug.“ – „Wenn ich nur zu Hause bin fällt mir die Decke auf den Kopf“, sagt eine andere Mutter. „Du bleibst zuhause und erziehst die Kinder“, wünscht sich ein Mann von seiner Frau. Die … Lesen Sie hier weiter…

Berufstätigkeit beider Elternteile – jetzt

Zur Quelle wechseln

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13