Trotz voller Berufstätigkeit: Unterhaltspflichtigen bleibt immer öfter nicht mehr als Bürgergeldempfängern

Interessenverband Unterhalt u. Familienrecht – ISUV [Newsroom]

„Arbeit lohnt sich immer“, heißt eine fast amtliche Botschaft. Unter der Rubrik „Singles“ fehlen „Singles“, die Unterhalt leisten. Auf unsere Rückfrage, warum Unterhaltspflichtige nicht berücksichtigt sind, kam die Antwort: „Single … Lesen Sie hier weiter…

Eigenbedarf des Unterhaltspflichtigen steigt auch

Zur Quelle wechseln

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13