BGH-Urteil: Zigarettenverkauf nur mit Schockbildern

Tricksereien mit Warnhinweisen sind jetzt verboten: Auch auf Auswahltasten von Zigarettenautomaten müssen die Bilder von zerfressenen Lungen zu sehen sein, urteilt der BGH. Wie wirksam sind solche Schockbilder überhaupt?

Quelle: SZ.de

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